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ERGO Auslandskrankenversicherung für Russland ab 49,00 € / Jahr
Visumsanträge werden von der russischen Botschaft beziehungsweise dem Generalkonsulat nur mit einem gültigen Nachweis einer von Russland anerkannten Reisekrankenversicherung entgegengenommen. Es reicht also nicht aus, nur eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben.
Falls Sie bereits über eine Reisekrankenversicherung verfügen, erfragen Sie bitte bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen nach einem zusätzlichen Dokument, welches den Versicherungsschutz beweist. (Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung zur Vorlage bei dem russischen Konsulat Vertretungen).
- Versicherungsnummer
- Vollständige Angaben zum Versicherungsunternehmen
- Vollständiger Name des Versicherten
- Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken.
- Übersicht der versicherten medizinischen Krankentransportleistungen, einschließlich Überführung im Falle des Todes.
- Mindestdeckungssumme, welche nicht unter 30.000 € liegen darf
- Der territoriale Gültigkeitsraum muss weltweit, die Russische Föderation bzw. Europa, einschließlich Russland sein.
Sofern Sie noch keine Auslandskrankenversicherung für die Russische Föderation besitzen, können Sie diese bei uns schnell und einfach abschließen: Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie einen Versicherungsschein, diesen können Sie bei der Visumbeantragung verwenden.
Jahres-Krankenversicherung ab 49,00 pro Jahr
Einmal abgeschlossen – bei jeder Privat- und Geschäftsreise bis 45 Tage Dauer weltweit krankenversichert.
Reise – Krankenversicherung ab 1,60 pro Tag
Die Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe für Reisen in Europa oder weltweit. Individuell nach Reisedauer buchbar.
Egal, ob Sie einen Arzt auf Kamtschatka suchen oder ein Krankenhaus in Moskau – vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres Partners ERGO, der im Ernstfall schnell und unbürokratisch hilft und die Heilbehandlungskosten übernimmt.
Bei auf der Auslandsreise eintretenden Krankheiten und Unfällen erstattet ERGO u. a. die Kosten für:
- medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, einschließlich Operationen und Arzneimittel
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
- Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), die während der Reise erstmals notwendig werden
- den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.
Bei medizinischen Notfällen erbringt die Notrufzentrale Beistandsleistungen, wie z. B.:
- Organisation des Krankenbesuchs einer der versicherten Person nahestehenden Menschen (einschließlich Kostenübernahme)
- Kostenübernahmegarantie für die Rückholung von Kindern oder die Reise (inkl. Organisation) einer nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort.
Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekrankenversicherung nicht abdeckt. So sind insbesondere Behandlungen, von denen Ihr Kunde bereits vor Reiseantritt weiß, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Ihr Kunde muss reisen, weil der Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie hierzu weitere Informationen.