Russland Visum beantragen – Wann wird ein Besuchervisum benötigt?
Für die Einreise in die Russische Föderation aus privaten Gründen benötigen deutsche Staatsangehörige, Staatsangehörige anderer Nation ein Besuchervisum. Unter „privaten Gründen“ wird in diesem Fall die Einreise zu Besuchszwecken verstanden. So wird ein Privatvisum beispielsweise immer dann benötigt, wenn Sie Angehörige oder Freunde in Russland besuchen möchten.
Welche Unterlagen werden für ein Besuchervisum benötigt?
Für die Erteilung eines Besuchervisums, das zur einmaligen oder zweimaligen Einreise berechtigt, sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen. Einige von den aufgeführten Nachweisen übernehmen wir für Sie. Sollte dies hierbei der Fall sein, erfahren Sie es an entsprechender Stelle.
- Einladung von Gastgeber
Um den Besuchszweck nachzuweisen, müssen sie eine der folgenden Bestätigungen vorlegen:- Eine förmliche Einladung, die von einem russischen Staatsbürger bzw. einer russischen Staatsbürgerin bei den Behörden des russischen Innenministeriums eingeholt werden muss. liegt Ihnen die Einladung nicht vor, dann beantragen Sie ganz einfach eine Touristenvisum inkl. unserer Einladung.
- Reisepass
Der vorgelegte Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten aufweisen und mindestens noch sechs Monate über die Gültigkeitsdauer des Visums verfügen. Bitte beachten Sie, dass dieser in einem einwandfreien Zustand sein muss, d. h., ohne lose/herausgerissene Seiten oder nicht amtlich beglaubigte Vermerke, Eintragungen, Korrekturen etc. - Passbild
Es wird ein Passbild im Format 3,5 × 4,5 cm in Farbe als Frontalaufnahme auf hellem Hintergrund benötigt. Sie dürfen darauf keine Sonnenbrille oder andere verdunkelnde Brillen oder eine Kopfbedeckung tragen (Ausnahme: religiöse Gründe oder nationale Tradition) - Krankenversicherungsnachweis
Für die Visumserteilung benötigen Sie den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung. Sollten Sie noch keine Auslandskrankenversicherung haben, können Sie diese hier beantragen. - Garantie der Rückkehrwilligkeit
Als akkreditierte Visum-Agentur ermöglichen wir Ihnen, für Ihre Rückkehrwilligkeit zu haften. Wir erstellen ein Garantieschreiben, somit werden Angaben zu Ihrem Einkommen nicht benötigt. - Visumsantrag
Der offizielle Visumsantrag muss lückenlos ausgefüllt werden. Im Rahmen unserer Serviceleistungen (im Preis enthalten) füllen wir den Antrag vollständig aus. So können Sie sicher sein, dass alle Angaben korrekt gemacht werden. Nutzen Sie dafür einfach unser online Auftragsformular, wir kümmern uns um den Rest.
Sonstige Unterlagen bei einem Besuchervisum
Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes
Falls Sie den Visumantrag für ein minderjähriges Kind stellen, wird die Geburtsurkunde in Kopie des Kindes benötigt.
Kopie Meldebescheinigung
falls Sie nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind. Die Meldebescheinigung sollte nicht älter als drei Monate sein. Alle EU-Bürger, die in Deutschland gemeldet sind, haben die Möglichkeit, das Visum in Deutschland zu beantragen.
Wichtiger Bestandteil bei der Beantragung eines Besuchervisums ist die Einladung. Diese kann im Gegensatz zum Touristen- oder Geschäftsvisum nicht durch uns ausgestellt, sondern muss im Regelfall durch einen russischen Staatsbürger bzw. eine russische Staatsbürgerin beantragt werden.
Sollte Ihr geplanter Aufenthalt nicht länger als 90 Tage andauern, können Sie auch im Rahmen eines touristischen Aufenthalts Ihre Verwandten in Russland besuchen. Wir empfehlen in diesem Fall die Beantragung eines Touristenvisums inkl. Einladung, da der bürokratische Aufwand hinsichtlich der Einladung deutlich geringer ist.
Welche Kosten entstehen bei einem Besuchervisum?
Ein Besuchervisum mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen. Je nach gewünschter Bearbeitungsfrist variiert der Preis. Unsere Preise verstehen sich als Paketpreise, die alle Konsulats- und Servicegebühren sowie Kosten für den Visaantrag Ausfüllservice beinhalten. Mehr Informationen zu Preisen für ein Besuchervisum finden Sie auf unserer entsprechenden Unterseite.