FAQ | Visum | Russland
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie dennoch mehr Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder unter der Rufnummer 0361 / 644 76 555.
Ja, das können Sie. Für einen zusätzlichen Servicekomfort bieten wir die Visumbeantragung per Post an. Füllen Sie hierfür einfach unser PDF-Bestellformular oder Online-Bestellformular aus und senden Sie dies zusammen mit Ihren vollständigen Unterlagen an folgende Adresse:
Visum-Russland.org
Inh. Ruslan Greb
Leipziger Straße 26
99085 Erfurt
Ja, das können Sie. Wir empfehlen Ihnen, alle benötigten Unterlagen als Einschreiben oder per Kurierdienst zu versenden. Damit kommen Ihre Unterlagen sicher bei uns an und Sie müssen sich um einen eventuellen Verlust keine Sorgen machen.
Ja, eine Beantragung ist bundesweit möglich und gilt für alle Staatsangehörigen der EU.
Ja, Ihr Reisepass muss im Original bei uns vorliegen. Das beantragte Visum wird durch das Generalkonsulat eingeklebt.
Zu beachten: Ihr Reisepass muss unbeschädigt sein und über mind. 2 freie Seiten verfügen!
Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie für Ihr Visum eine Einladung. Diese Einladung oder auch Visa-Support Brief oder Voucher genannt, ist eine Bestätigung zur Aufnahme eines ausländischen Touristen von einem einheitlichen föderalen Touristenregister.
Sie sollten darauf achten, dass jede Art von Visum eine andere Einladung voraussetzt. Diese Einladung können Sie selbstständig organisieren oder ganz bequem von uns ausstellen lassen.
Ja, für ein gültiges Russland-Visum benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung. Die Bescheinigung über eine abgeschlossene Police können Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nachfragen und die ausgestellte Bescheinigung gleichzeitig als Nachweis für das russische Konsulat verwenden.
Zu beachten: Es muss stets eine aktuelle Bescheinigung vorliegen (nicht älter als 3 Monate). Auf Ihrer Versicherungsbestätigung muss explizit die Mindestdeckungssumme von 30.000 € vermerkt sein. Es ist nicht selten, dass ein zusätzliches Dokument bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen beantragt und beim Visumantrag vorgezeigt werden muss.
Eine gültige Krankenversicherung für die Russische Föderation können Sie auch bei uns abschließen und kostbare Zeit beim Versicherungsvergleich sparen.
Seit Mai 2013 fordert die russische Botschaft von deutschen Reisenden einen Nachweis über ihre Rückkehrwilligkeit. Bei einem Visa-Antrag ist diese Bescheinigung unumgänglich. Diese Rückkehrwilligkeit gibt Auskunft über Ihr aktuelles Einkommen.
Benötigte Unterlagen für:
- Arbeiter/Angestellte: ein Kontoauszug mit der Lohneinzahlung oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers über Festeinstellung und Angaben zum Lohn oder ein Nachweis über Immobilieneigentum oder Lohnabrechnung, ggf. Grundbuchauszug
- Selbstständige: Kopie der Registrierung der eigenen Firma, Steuererklärung, Kontoauszug
- Rentner: eine Kopie des Pensionsbescheides
- Studenten: Kopie einer BAföG-Bescheinigung oder Kopie eines Stipendien-Bescheides inkl. Kopie des Kontoauszugs oder Kopie einer Lohnabrechnung der Eltern des letzten Monats
- Arbeitslose: Kopie eines Nachweises über Arbeitslosengeld und Sozialleistungen
Für ein Touristenvisum wird als Rückkehrwilligkeitsnachweise auch ein sog. Garantieschreiben von einem deutschen Reiseveranstalter akzeptiert. Damit Sie keine Angaben über Ihr Einkommen dem russischen Konsulat vorlegen müssen, können wir Ihnen dieses Garantieschreiben ausstellen und übernehmen damit die volle Haftung während Ihres Russland Aufenthalts.
Ihre fertigen Unterlagen können Sie oder Ihre Angehörigen bzw. Vertrauten bei uns zu den jeweiligen Öffnungszeiten abholen. Gerne schicken wir Ihren Reisepass per Einschreiben oder Kurierdienst auch direkt zu Ihnen nach Hause.
Ja, auch Kinder benötigen ein Visum. Seit Juli 2011 benötigen Kinder unter 12 Jahren für Reisen nach Russland einen eigenen Kinderreisepass und eine eigene separate Einladung. Für Kinder ab 12 Jahren gilt der normale Reisepass. Daher müssen Sie Kinder als ganz normale Reisende aufführen.
Zu beachten: Mitreisende minderjährige Kinder müssen in der gleichen Einladung stehen, wie die mitreisenden Visa pflichtige Erziehungsberechtigte. Ausnahme: Der mitreisende Erziehungsberechtigte besitzt die russische Staatsbürgerschaft.
Nein, die persönliche Anwesenheit des Kindes ist nicht zwingend erforderlich. Es genügt bei der Beantragung die Anwesenheit von einem Elternteil.
Sie können uns auch gerne alle vollständigen Unterlagen für ein Visum per Post zukommen lassen.
In Russland besteht eine generelle Meldepflicht. Für einen länger als 7 Tage dauernden Aufenthalt in der Russischen Föderation müssen Sie sich bei der zuständigen Migrationsbehörde FMS registrieren lassen.
Die An- und Abmeldung wird von der Gastgeberseite übernommen. Sollten Sie in einem Hotel wohnen, muss die Migrationsbehörde vor Ort von der Hotelverwaltung als Gastgeber innerhalb von 24 Stunden über Ihre Ankunft informiert werden. Weiterhin ist die Hotelverwaltung für Ihre Registrierung und Einhaltung der geltenden Aufenthaltsvorschriften zuständig.
Wir empfehlen Ihnen im Visumantrag die maximale Aufenthaltsdauer (bei einem Touristenvisum 30 Tage) anzugeben. Sollte es zu unvorhergesehenen Ereignissen wie Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges kommen, sind Sie so auf der sicheren Seite.
Ein reguläres Touristenvisum wird an deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und Bürger anderer Staaten für einen kurzfristigen Aufenthalt mit touristischem Zweck erteilt. Dieser kann u.a. darin bestehen, an einer kulturellen Veranstaltung, Reiseführungen oder Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten teilzunehmen.
Im Rahmen eines Touristenvisums ist auch die Einreise zu kurzfristigen Geschäftsverhandlungen, Teilnahmen an Ausstellungen, Messen oder Auktionen möglich. Selbstverständlich können Sie mit diesem Visum Ihre Freunde, Verwandten und Bekannten besuchen.
Ja, das können Sie. Ein Touristenvisum ist nicht an eine bestimmte Stadt gebunden und territorial unbegrenzt gültig. Sie können sich also frei in der Russischen Föderation bewegen und sind an keine bestimmte Stadt gebunden. Jedoch sollten Sie die für Touristen gesperrten Gebiete meiden.
Sobald die Aufenthaltsdauer Ihrer Visum Gültigkeit 90 Tage überschreitet, müssen Sie einen aktuellen (nicht älter als 3 Monate) HIV-Test mit negativem Ergebnis vorlegen. Dieser ist besonders bei einem Arbeits- oder Studienvisum unumgänglich.
Nein, dies ist nach den russischen Vorschriften nicht möglich. Pro Person kann nur ein Visumantrag gestellt werden.
Falls Sie bereits im Besitz eines gültigen Visums sind (beispielweise ein nicht verwendetes einmaliges oder zweimaliges Visum, mit welchem Sie nur einmal eingereist sind oder sogar ein ungenutztes mehrmaliges Visum), wird bei der Ausstellung eines neuen Visums das bereits vorhandene durch einen Stempelvermerk gelöscht und ungültig.
Für diese Reiseroute benötigen Sie ein gewöhnliches Touristenvisum, allerdings mit zweimaliger Einreise. Dieses zweimalige Touristenvisum ermöglicht Ihnen, während Ihres Urlaubs zweimal in die Russische Föderation einzureisen. Sobald Sie also bei Ihrer Reise Kaliningrad verlassen, können Sie die russische Grenze ein weiteres Mal passieren.
Laut Abkommensregelung zwischen der Russischen Föderation und der EU über die Erleichterung der Ausstellung von Visa wird ein mehrfaches Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr unter Vorlage eines schriftlichen Ersuchens (im Original) ausgestellt, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten 12 Monate mindestens ein Visum (kein Transitvisum) erhalten und dies verwendet hat.
- Wir überprüfen Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Wir kümmern uns um Ihre Einladung.
- Wir füllen für Sie den Visumantrag aus.
- Wir erstellen für Sie den Nachweis über Ihre Rückkehrwilligkeit (somit müssen Sie keine Einkommensnachweise dem Konsulat vorlegen).
- Wir reichen Ihre Dokumente in der dafür zuständigen Behörde ein und holen sie für Sie wieder ab. Damit sparen Sie wertvolle Zeit.
- Wir wickeln die Bezahlung konsularischen Gebühren ab.
- Wir informieren Sie per E-Mail, wenn Ihr Auftrag fertig ist.
Der Komplettpreis für die vollständige Ausstellung z.B. eines Touristenvisums bei einer normalen Bearbeitungsdauer beträgt 115,00 € inkl. MwSt.
In diesem Preis enthalten sind:
- Konsulatsgebühr
- Einladungskosten
- Garantieschreiben (Nachweis über die Rückkehrwilligkeit)
- Ausfüllen des elektronischen Visumantrags
- fachliche Beratung