Einreise nach Russland – Wann wird ein Businessvisum benötigt?
Deutsche Staatsangehörige, Angehörige andere Nationen benötigen für Geschäftsreisen nach Russland ein Geschäfts- bzw. Businessvisum. Gründe für die Einreise zu Geschäftszwecken können u.a. Dienstreisen, Geschäftsverhandlungen oder Konferenzen sein.
Die Gültigkeit eines Geschäftsvisums liegt zwischen 30 Tagen und 5 Jahren. Je nach Gültigkeit gestattet das russische Konsulat den Aufenthalt für eine einmalige, zweimalige und mehrerer Einreisen. Grundsätzlich ist die Aufenthaltsdauer dabei in Russland auf 90 Tage pro Halbjahr beschränkt (180 Tage pro Jahr). Nach Ihrer jeweils vorgelegten Einladung richtet sich auch die genehmigte Gültigkeit Ihres Visums.
Welche Unterlagen werden für ein Businessvisum benötigt?
Bei der Beantragung eines Businessvisums sind folgende Unterlagen einzureichen:
Firmeneinladung oder Einladung von russischem Ministerium, sofern vorhanden.
bis 90 Tage Visum, Firmeneinladung in Kopie per E-Mail
1- 5 Jahresvisum, Firmeneinladung im Original. In Kopie nur von Ministerium.
Eine Firmeneinladung kann auch über unsere Visum-Agentur beantragt werden.
- Reisepass im Original
Ihr Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsvisums gültig sein und zwei freie Seiten aufweisen. - Visumsantrag (https://visa.kdmid.ru/)
Wir kümmern uns darum! Sie nutzen einfach unser online Antrag und wir sorgen für die korrekte und vollständige Beantragung des Visumsantrags. - Passfoto
Für vollständige Unterlagen wird ein aktuelles biometrisches Passfoto in Format 3,5 × 4,5 cm, benötigt. Das Foto sollte nicht älter als 2 Jahre sein. - Nachweis Auslandskrankenversicherung
Sie benötigen eine Auslandskrankenversicherung, die die Gesamtdauer Ihres Aufenthaltes abdeckt. Diese Bestätigung können Sie entweder bei Ihrer Versicherungsgesellschaft erfragen oder direkt bei uns die Reisekrankenversicherung beantragen.
Bei Jahresvisum mit mehrmaligen Einreisen darf die Auslandskrankenversicherung nur die erste Reise abdecken. - Rückkehrwilligkeitsnachweise
Als akkreditierte Visum-Agentur ermöglichen wir mit unserem Partner aus Russland für Ihre Rückkehrwilligkeit zu haften, somit werden Angaben zu Ihrem Einkommen nicht benötigt.
Sonstige Unterlagen
Meldebescheinigung in Kopie, falls Sie nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind.
- Die Meldebescheinigung sollte nicht älter als drei Monate sein. Alle EU-Bürger, die in Deutschland gemeldet sind, haben die Möglichkeit, über unsere Agentur das russische Visum zu beantragen.
Letztes vorhandenes russisches Visum in Kopie
- notwendig nur bei der Beantragung eines zwei Jahresvisums als Nachweis, dass man innerhalb der letzten 12 Monate in Russland mit einem Jahresvisum gewesen war. Um ein Dreijähriges zu beantragen, muss man nachweisen, dass man schon vorher im Besitz eines zwei Jahresvisa war und diese auch verwendet hat. Als Nachweis wird auch hier die Kopie des letzten Visums mit Ein- und Ausreisestempel benötigt.
Bei der Beantragung eines Businessvisums anhand einer Einladung des russischen Innenministeriums werden diese Nachweise nicht benötigt, jedoch der Nachweis Ihrer Rückkehrwilligkeit. Diese wird in Form einer Verdienstbescheinigung, Entsendung-schreiben, Gewerbeanmeldung, Steuererklärung, Handelsregisterauszug oder Kontoauszug benötigt.
Welche Kosten entstehen bei einem Geschäftsvisum?
Die Preise für ein Geschäftsvisum beinhalten bei uns Konsular- und Servicegebühr sowie die Kosten für die Einladung und das Ausfüll-Service der Visumsanträge. So erhalten Sie bei uns Geschäftsvisa für bis zu 30 Tage, einmalige Einreise bereits ab 225,– €. Sollten Sie ein Mehrfachvisum, Geschäftsvisum für 1 Jahr benötigen, erhalten Sie dies für 550,– € inkl. unserer Einladung. Mehr Informationen finden Sie unserem Bestellformular.