RMigrationskarte Russland | Registrierung
Migrationskarte [Registrierung] Russland – Top-Infos im Überblick
Registrierung nach Einreise
Für einen längeren Aufenthalt in Russland (länger als 7 Tage) sind Sie verpflichtet, sich in Russland registrieren zu lassen. Grund dafür ist, dass in Russland eine generelle Meldepflicht besteht. Touristen, die in einem Hotel untergebracht sind, müssen sich nicht selbst um die Anmeldung kümmern, dies übernimmt die jeweilige Hotelverwaltung als Einlader bzw. Gastgeber. Dies sollten Sie im Vorfeld genauer abklären.
Die Registrierung muss innerhalb von sieben Werktagen (Feiertage und Wochenenden nicht eingeschlossen) nach Ihrer Einreise bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) erfolgen. Dabei benötigen Sie für die Registrierung eine abgestempelte Migrationskarte, welche Sie bei Ihrer Einreise nach Russland ausgehändigt bekommen. Die sogenannte Migrationskarte besteht aus zwei Teilen. Teil A für die Einreise und Teil B für die Ausreise. Bei der Einreise müssen Sie beide Teile ausfüllen und ein Abschnitt der Karte verbleibt bei den Grenzbehörden in Russland. Der andere Teil wird zwar ebenfalls mit abgestempelt, muss allerdings bis zur Ausreise in Ihrem Pass mitgeführt werden und wird bei Verlassen der Russischen Föderation von der Passkontrolle einbezogen.
Reisen Sie mit einem Touristenvisum ein und übernachten in Russland bei einer Privatperson, ist nur diese Privatperson bzw. Ihr privater Gastgeber für die Registrierung zuständig. Andernfalls sind Sie für Ihre Registrierung selbst zuständig. Registrieren lassen können Sie sich bei der zuständigen föderalen Migrationsbehörde (FMS), beim Postamt oder Polizeistation. Das Postamt berechnet für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine geringfügige Gebühr. Bei der Registrierung beim Postamt muss Ihr russischer Gastgeber oder Vertreter der empfangenden Organisation das Anmeldeformular für Sie ausfüllen und unterschreiben.
Was passiert bei Missachtung der Einreisebestimmungen?
Bei Verletzung der Registrierungspflicht bzw. An- und Abmeldepflicht bei Privatpersonen betragen die Strafen für die jeweils für Sie verantwortliche Person bzw. Gastgeber/Einlader, welcher für Sie die An- und Abmeldeformalitäten durchführen sollte, etwa 2.000 bis 5.000 Rubel (ca. 35 – 85 €). Für Sie als Reisenden können sich ebenso rechtliche Konsequenzen ergeben. Wurde ein Ausländer bereits einmal administrativ ausgewiesen, d.h. er hielt sich länger als sieben Tage ohne Registrierung in Russland auf, kommt dieser Reisende je nach Regelverstoß auf die schwarze Liste und wird für bis zu fünf Jahren für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich unverzüglich nach Ihrer Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebenen Gastgeber bzw. einladende Organisation zu wenden und die genaue Verfahrensweise für Ihre An- und Abmeldung zu klären. Sie sollten außerdem Ihren Reisepass mit Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil Ihres Anmeldeformulars fotokopieren und sicher aufbewahren. Somit können Sie trotz möglichem Verlust nachweisen, dass Sie die Regeln der Abmeldung befolgt haben.
Ohne gültiges Visum ist eine Ausreise aus Russland nicht möglich. Sollte der Fall eintreffen, dass Sie Ihren Reisepass und damit Ihr ausgestelltes Visum verlieren, müssen Sie umgehend bei den örtlichen russischen Visaagenturen ein neues Visum sowie einen Passersatz beantragen. In der Regel ist eine Visa-Verlängerung nicht möglich.